Ein schönes Sprichwort in der Juristerei lautet: Iudex non calculat – Der Richter rechnet nicht, oder auch im Volksmund: Juristen können nicht rechnen. Und hier ein tolles Beispiel:

In einem von Schupp vertreten Fall tätigte eine Karlsruher Firma 800 Testkäufe bei Hobby-Händlern und ließ dann Abmahnungen mit einem Gebührenbescheid von 555 Euro verschicken. „Das wären 450.000 Euro Profit – mit nur einem Serienbrief“, sagt Schupp.

via sueddeutsche.de – Abmahn-Wahn erreicht Ebay.

Es ist schon schlimm, was diese Abmahnanwälte so treiben – besonders im Internet. Dass aber auch ein Pseudo-Volksnaher, weil von der Süddeutschen zu dieser Thematik rezitierten, Wettbewerbsrechtler versagt … uiuiui.

Wenn er nicht einmal 800 * 555,- = 444.000 richtig hin bekommt, weiß ich nicht in wie weit er seine Mandanten gut berät. Dabei sind die Kosten für das Drucken und Versenden der oben erwähnten achthundert Serienbriefe noch nicht einmal abgezogen.

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